Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)
KommFort Beförderungen, Mietwagen- und Zubringerdienst Lars Weber, Hahnweg 4 b,
96450 Coburg. (Nachfolgend KommFort Beförderungen genannt)
§1 Buchung von Beförderungsleistungen
Eine Buchung, Umbuchung oder Stornierung kann rechtsverbindlich nur bei KommFort Beförderungen erfolgen. Das Fahrpersonal ist nicht berechtigt, Buchungen, Umbuchungen oder Stornierungen jeglicher Art entgegenzunehmen. Mit getätigter Buchung kommt ein Beförderungsvertrag zwischen KommFort Beförderungen und dem Buchenden, unter Anerkennung dieser AGB‘s zustande.
Bestätigt KommFort Beförderungen die Anmeldung des Kunden nur in abweichender Form, so ist diese Bestätigung als neues Angebot zu bewerten. Der Kunde kann das Neuangebot von KommFort Beförderungen innerhalb 3 Tagen ab Zugang schriftlich widerrufen. Bei telefonischen Buchungen haftet KommFort Beförderungen nicht für Übermittlungsfehler.
Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.1 Online-Buchung über das Internetportal
Bei Buchungen über das Internetportal gelten zusätzliche Bedingungen. Der Buchende erhält sofort bei Buchung eine Bestätigung, welche er ausdrucken sollte. Diese Buchung ist für den Buchenden bindend. KommFort Beförderungen hat die Möglichkeit, diese Buchung innerhalb von 48 Stunden zu ändern oder zu stornieren. Nach dieser Frist ist sie auch für KommFort Beförderungen bindend. Sollte durch KommFort Beförderungen eine Änderung stattfinden, so hat der Auftraggeber das Recht zum Rücktritt.
§2 Beförderung
Die Beförderungsleistung ergibt sich aus der Beschreibung in der schriftlichen Bestätigung durch KommFort Beförderungen. Nach Zugang der schriftlichen Bestätigung durch KommFort Beförderungen sind Preisänderungen ausgeschlossen (außer bei Onlinebuchungen ‐ siehe §1.1).
2.1 Abfahrtszeiten / Abflug
Die Festlegung der Abholzeit für die Fahrgäste obliegt ausschließlich KommFort Beförderungen und wird den Fahrgästen ca. 1 Tag vor Abfahrt telefonisch mitgeteilt. Dieser Termin ist vom Fahrgast genau einzuhalten, da sonst der Anspruch auf Beförderung entfällt. Der Fahrgast muss während des ihm angegebenen Abholzeitraums (+/- 15 Minuten) telefonisch erreichbar sein. Ein Warten vor dem Haus ohne telefonische Erreichbarkeit gefährdet unter Umständen die rechtzeitige Abholung und damit den Anspruch auf Beförderung. Der von KommFort Beförderungen mitgeteilte Abholtermin ist so zeitig bestimmt, dass die Abholung am Wohnort etc. bis zu 15 Minuten nach dem Abholtermin als rechtzeitig erfolgt gilt. Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Abholtermin an seinem Wohnort etc. keinen unserer Fahrer vorfinden, so hat er KommFort Beförderungen sofort zu benachrichtigen um Klärung zu erreichen. Die gültigen Telefonnummern befinden sich auf der Buchungsbestätigung.
Werden fremde Verkehrsmittel ohne Aufforderung von KommFort Beförderungen benutzt, müssen die dafür entstandenen Kosten nicht von KommFort Beförderungen erstattet werden. Das heißt, diese Kosten müssen durch den Besteller beglichen werden.
2.2 Abfahrtszeiten / Ankunft
Die Abholzeit am Flughafen entspricht der bei der Buchung angegebenen Ankunftszeit des Fluges zzgl. 30 Minuten. Bei einer Abholung von anderen Orten, ist die auf der Buchung angegebene Abholzeit bindend.
KommFort Beförderungen überprüft die vom Kunden, Reisebüro oder sonstigen Vermittlern angegebenen Zeiten nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Falls der Kunde Abflugs- und/oder Ankunftszeiten falsch angibt, verliert er alle Ansprüche gegenüber KommFort Beförderungen. Wie z. B. Anspruch auf Beförderung, auf Ersatz von Taxikosten, sowie auf Erstattung jeglicher Fahrt-entgelte. Dies gilt auch, falls der Kunde bei der Angabe der Zeiten (Datum, Uhrzeit) die Abflugs- und Ankunftszeit verwechselt oder eine falsche Flugnummer angibt. Im Falle einer Umbuchung hat der Kunde mindestens 48 Stunden vor der von ihm angegebenen Abfahrts- bzw. Ankunftszeit, gegen eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 8,--€ seinen Umbuchungswunsch telefonisch an KommFort Beförderungen mitzuteilen. Der Kunde hat KommFort Beförderungen unverzüglich telefonisch über Verschiebungen der von ihm angegebenen Ankunftszeit zu benachrichtigen. Bei Verschiebungen der Ankunft oder Verspätungen des Luftverkehrs, die KommFort Beförderungen vom Kunden nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, verliert dieser zwar seine Ansprüche gegen KommFort Beförderungen (ohne Kostenerstattung), kulanter weise bemüht sich KommFort Beförderungen aber, den Kunden trotzdem abzuholen. Hierbei können dann aber längere Wartezeiten entstehen. Nennt der Fahrgast falsche Zeiten oder Orte, kann KommFort Beförderungen hieraus entstehende Mehraufwendungen dem Fahrgast nachberechnen.
Die Abholung am Flughafen erfolgt nur an dem offiziellen Meeting-Point in der Ankunftshalle des jeweiligen Flughafens. Fahrgäste, die in Frankfurt/Main landen, werden dem Flugplan entsprechend am jeweiligen Meeting-Point des Terminal 1, Halle B bzw. Terminal 2, zwischen Halle D und Halle E abgeholt. Fahrgäste, die in München landen, werden im Meeting-Point, Zentralbereich (Z) abgeholt.
Am Meeting-Point werden ggf. auch Nachrichten für die Fahrgäste hinterlassen. Sollte der Fahrgast bis spätestens 30 Minuten nach Ankunft am Meeting-Point keinen Fahrer von KommFort Beförderungen vorfinden, so hat er KommFort Beförderungen zu benachrichtigen. KommFort Beförderungen berücksichtigt die Zeit ab der Landung des Flugzeuges bis zum tatsächlichen Eintreffen des Fahrgastes am Meeting-Point und wartet dort grundsätzlich bis zu 60 Minuten auf verspätete Flüge. In Ausnahmefällen kann diese Wartezeit jedoch auch überschritten werden. Für diese Wartezeiten berechnet KommFort Beförderungen für jede angefangenen 15 Minuten 7,-- €.
Sollte der Fahrgast durch fahrlässiges Verschulden von KommFort Beförderungen auf ein anderes Beförderungsmittel angewiesen sein, ersetzt KommFort Beförderungen die Fahrtkosten maximal in Höhe des Bundesbahnfahrpreises zweiter Klasse. Liegt keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor, wird darüber hinaus von KommFort Beförderungen kein weiterer Schadensersatz geleistet.
2.3 Gepäckbeförderungen
Pro Person darf ein Gepäckstück (bis 20 kg) und ein Handgepäckstück (bis 5 kg) kostenfrei mitgeführt werden. Zusatzgepäck oder sperrige Güter werden nur in Ausnahmefällen, gegen Voranmeldung und Entrichtung eines Mehrpreises, der unserer Preisliste entnommen werden kann, befördert. Für gefährliche Güter, übermäßig schwere oder stark verschmutzte Gepäckstücke besteht kein Anspruch auf Beförderung.
2.4 Beförderungen allgemein
Es gelten die Bestimmungen des PBefG, BGB, AGB, StVO, BO-Kraft.
Der Kunde muss etwaige Beanstandungen der Leistung, schriftlich bis spätestens 14 Tage nach der erfolgten Leistung bei KommFort Beförderungen melden. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
§3 Fahrpreis / Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich beim Fahrpersonal oder durch Überweisung an die auf dem Buchungsformular angegebene Bankverbindung. Der Fahrpreis ist vor Fahrtantritt an KommFort Beförderungen zu entrichten. Dieser ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch KommFort Beförderungen. Bei Einzelbuchungen der Abholung am Flughafen muss der Fahrpreis spätestens 1 Tag vor Abholung auf dem Konto von KommFort Beförderungen eingegangen sein, da sonst kein Recht auf Abholung besteht.
§4 Außergewöhnliche Kosten
4.1 Stand- / Wartezeiten
Wie unter 2.2 erläutert, werden diese mit 7,-- € für jede angefangenen 15 Minuten berechnet.
4.2 Zusatzgepäck
Preise hierfür können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden. Sondergepäck muss direkt mit KommFort Beförderungen vereinbart werden.
4.3 Abholadressen
Im Fahrpreis ist eine Anfahrtsadresse enthalten. Zusätzliche Anfahrtsadressen müssen mindestens 24 Std. vor Abholung ausschließlich mit KommFort Beförderungen vereinbart werden. Zuschläge hierfür sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
4.4 Umbuchung / Rücktritt
Beiden Vertragspartnern steht jederzeit ein Rücktrittsrecht vom Beförderungsvertrag zu. Der Rücktritt vom Transportvertrag durch den Kunden/Reisebüro ist generell schriftlich bei KommFort Beförderungen anzuzeigen. Umbuchungen werden als Rücktritt mit nachfolgender Neubuchung behandelt. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang bei KommFort Beförderungen. Es werden folgende Rücktritts-pauschalen erhoben:
Innerhalb 24 Stunden nach Zugang der Bestätigung
sowie bis 30 Tage vor Abfahrt gebührenfrei
29 Tage bis 72 Stunden vor Reisebeginn 12,-- €
bis 24 Stunden vor Reisebeginn 60% des Gesamtfahrpreises, mind. Jedoch 22,- €
bis 4 Stunden vor Reisebeginn 80% des Gesamtfahrpreises, mind. Jedoch 40,- €
ab 4 Stunden (z.B. nicht erscheinen am Treffpunkt) 100% des Gesamtfahrpreises.
4.5 Verunreinigung der Fahrzeuge
Bei starken Verschmutzungen des Kfz-Innenraums durch feste Stoffe, wird eine Reinigungspauschale von 50,-- € erhoben. Bei flüssigen Stoffen beträgt diese Pauschale 120,-- €. Bei Urin, Erbrochenem und anderen übelriechenden Substanzen kommt eine Betriebsausfall-pauschale in Höhe von 300,-- € hinzu.
Diese Kosten sind beim Fahrpersonal sofort zu begleichen. Bei übelriechenden Substanzen (z. B. Erbrochenem) besteht kein Recht auf Beförderung (ohne Kostenerstattung). Dies liegt im Ermessen des Fahrers.
§5 Haftung
Eventuelle Ansprüche gegen KommFort Beförderungen muss der Kunde direkt bei KommFort Beförderungen geltend machen. Ihr Reisebüro oder Ihr Vermittler ist hierfür nicht zuständig. Für Folgen von Verspätungen infolge von unvorhersehbaren Verkehrsverdichtungen, Staus oder Fahrzeugausfall aufgrund technischer Mängel, sowie höherer Gewalt haftet KommFort Beförderungen nicht. Die Haftung für die Folgen von Verspätungen, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch KommFort Beförderungen verursacht sind, ist ausgeschlossen. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist über den Umfang der Eintrittspflicht der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten ausdrücklich im Verhältnis des Kunden zu KommFort Beförderungen . Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, haftet KommFort Beförderungen bis zur doppelten Höhe des vereinbarten Gesamtpreises der Beförderungsleistung.
Beachten Sie bitte, dass die Ladetätigkeit des Fahrzeuges eine Gefälligkeitsleistung des Fahrers ist und auf Ihr eigenes Risiko erfolgt. KommFort Beförderungen haftet nicht für die Gefälligkeitsleistung, sondern empfiehlt in diesem Zusammenhang eine Reise- und Gepäckversicherung.
§6 Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bestimmungen zur Folge. Dies ändert nichts an der Wirksamkeit der anderen Bestimmungen bzw. des Vertrages. An Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
Durch Unterschrift des Kunden auf der Beförderungsbuchung erkennt dieser die Geschäftsbedingungen von KommFort Beförderungen an. Bei Onlinebuchungen müssen diese separat bestätigt werden und gelten somit ohne Unterschrift.
Bei Buchungen über das Internet werden die Kundendaten elektronisch gespeichert. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Buchende erklärt sich durch den Abschluss der Buchung mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Ein Widerruf der Speicherung seiner Daten ist später möglich.
Änderungen oder Aktualisierung der AGB‘s behält sich KommFort Beförderungen vor.
Gerichtsstand ist 96450 Coburg
Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
Stand Januar 2018